| Sehr geehrte Damen und Herren, seit Anfang November ist Dr. Hans Reichhart neuer Bau- und Verkehrsminister in Bayern. Dr. Reichhart spricht beim 27. Bayerischen Ingenieuretag am 18. Januar in München. Schnell anmelden - es gibt nur noch wenige freie Plätze! Bei den kostenfreien Musteringenieurverträgen der Kammer gibt es jetzt neue Vorlagen für Bauleitplanung und Landschaftsplanung.
Weitere Themen heute sind die Orientierungswerte für Stundensätze von Architekten- und Ingenieurleistungen, die Erfahrungen mit der DSGVO und der neue Schülerwettbewerb Junior.Ing. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns, Sie bei unseren Veranstaltungen und Fortbildungen zu begrüßen.
Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau und Ingenieurakademie Bayern
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat kostenfreie
Muster-Ingenieurverträge nach der HOAI 2013 entwickelt. Die
Vertragsvorlagen bestehen aus einem allgemeinen Teil sowie mehreren frei
kombinierbaren Modulen, die je nach Themengebiet flexibel ergänzt und
als PDF-Formulare bequem am Computer ausgefüllt werden können. Jetzt
wurden die zwei neuen Module B12 Bauleitplanung und B13
Landschaftsplanung veröffentlicht. Mehr Infos
| Seit dem 12. November ist Dr. Hans Reichhart neuer Bayerischer
Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr. Der Jurist aus Günzburg, der
auch Landesvorsitzender der Jungen Union ist, war seit März 2018
Staatssekretär im Finanzministerium. Dr. Hans Reichhart folgt auf Ilse
Aigner, die jetzt neue Landtagspräsidentin ist. Reichhart spricht beim Bayerischen Ingenieuretag am 18. Januar 2019. Mehr Infos
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| Mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 informiert das Bayerische
Landwirtschaftsministerium die Ämter für die Ländliche Entwicklung
darüber, dass für Verhandlungen über Stundensätze bei der Honorierung
von Architekten- und Ingenieurleistungen künftig die vom
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 2015 festgelegten Orientierungswerte für Stundensätze zu beachten sind. Mehr Infos
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| Ein halbes Jahr nach der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung
zieht Dr. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Kammer, ein erstes
Zwischenfazit. Inwieweit der Schutz der persönlichen Daten sich als
deutliche Mehrbelastung für die Unternehmen auswirkt, es sich aber
gerade deswegen lohnt, über den Umgang mit Daten im Unternehmen
nachdenken, darum geht es in dem Artikel von Dr. Hennecke. Mehr Infos |
| Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bringt Junior.ING, den größten
Schülerwettbewerb für junge Ingenieurtalente, nach Bayern! In diesem
Jahr ist die Aufgabe, eine Achterbahn zu entwerfen und ein
entsprechendes Modell zu bauen. Noch bis 30. November können sich Schulen für den Wettbewerb registrieren. Werben Sie für den Wettbewerb - wir freuen uns auf viele tolle Modelle! www.schuelerwettbewerb-bayern.de |
| Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der
Bundesstiftung Baukultur, hat beim Konvent der Baukultur 2018 vom 6.-7.
November in Potsdam den neuen Baukulturbericht 2018/19 „Erbe - Bestand -
Zukunft“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Den Bericht gibt es ab sofort
zum kostenfreien Download. Mehr Infos |
| Das Seminar informiert die Anwender
über die technisch
und fachlich richtige Anwendung der Norm und erläutert Nachweisverfahren und Regelungen, um Fehler und Unzulänglichkeiten zu vermeiden. Die Teile der DIN 4108, das überarbeitete Beiblatt 2 sowie der überarbeitete Fachbericht DIN 4108-8 werden vorgestellt. Weitere Themen sind u.a. Mindestwärmeschutz, Feuchteschutz, Baustoffkennwerte, Luftdichtheit, Dämmstoffe etc. Mehr Infos
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| Der 27. Bayerische Ingenieuretag am 18. Januar 2019 auf der Messe BAU in
München steht unter dem Motto "Digitalisierung und Disruption: Wandel
gestalten". Mit dem Innovations- und Digitalisierungsexperten Dietmar
Dahmen und dem neuen Bayerischen Bau- und Verkehrsminister Dr. Hans
Reichhart gibt es wieder hochkarätige Referenten. Außerdem verleihen wir
den Bayerischen Ingenieurpreis 2019. Nur noch wenige Plätze frei - schnell
anmelden! www.bayerischer-ingenieuretag.de
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| Sie suchen neue Mitarbeiter, Werkstudenten oder Praktikanten? Dann
präsentieren Sie sich und Ihr Büro beim Netzwerk-Abend an der Hochschule Coburg. Damit unterstützen wir Ingenieurbüros und öffentliche
Verwaltung bei der Besetzung offener Stellen und Studierende bei der
Suche nach Jobs - als junge Ingenieurinnen und
Ingenieure, Werkstudenten oder Praktikanten. Jetzt Aussteller werden! Mehr Infos |
BIM World MUNICH 2018 Kostenfreie Messetickets für Ausstellung und Breakout Sessions! 27./28. November 2018 - München Kolloquium Konstruktiver Ingenieurbau 2018/2019 Kostenfreie Vortragsreihe von Uni BW und Bayerischer Ingenieurekammer-Bau 3. Dezember - München - Vortrag: Der Brenner-Nordzulauf 4. Münchner BIM-Kongress Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist Kooperationspartner 19. Februar 2019 - München Tagung Fassade 19 - Institut für Bau und Immobilie - HS Augsburg Kooperationsveranstaltung - Ermäßigte Gebühren für Mitglieder 21. Februar 2019 - Augsburg
- Für die
Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Parteien
maßgebend. Es kommt darauf an, ob auf dieser Grundlage eine Dienstleistung als
solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird. Bei der
Feststellung, was bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung Vertragsgegenstand
ist, sind die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH, Urteil
v. 17.05.2018, VII ZR 70/17 – IBR 2018, 566).
- Für die
Zulässigkeit der Gesamtvergabe reicht es nicht aus, wenn der
Auftraggeber anerkennenswerte Gründe für den Verzicht auf losweise Vergabe
vorbringen kann. Vielmehr muss er sich im Einzelnen mit dem grundsätzlichen
Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegen
sprechenden Gründen auseinandersetzen und sodann eine umfassende Abwägung der
widerstreitenden Belange treffen, als deren Ergebnis die für eine
zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe
überwiegen müssen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.05.2018, 11 Verg 4/18 –
VergabeR 2018, 533).
- Die
Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen unterfällt nicht dem Anwendungsbereich der Regelungen zum
Mitwirkungsverbot in § 6 VgV (OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.03.2018, 11 Verg
16/17 – NZBau 2018, 498).
- Selbst
wenn bereits die Entwurfsplanung mangelhaft gewesen sein sollte, bleibt der Planer
verpflichtet, seine eigenen Vorarbeiten nochmals kritisch zu hinterfragen und
etwaige Mängel in der deutlich detailgenaueren Ausführungsplanung abzuändern
(OLG München, Beschl. v. 12.12.2016, 27 U 3088/16 – IBR 2018, 519)
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Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de
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