| Sehr geehrte Damen und Herren, wir wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr 2019 mit viel Erfolg, Freude und Gesundheit. Was 2019 für Ingenieure wichtig wird, darüber hat sich der Vorstand der Kammer Gedanken gemacht. Neben dem aktuellen Stand der HOAI-Verhandlung vor dem EuGH gehören dazu auf jeden Fall gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn Sie gerade auf der Suche sind, dann schicken Sie uns einfach Ihre Stellenangebote. Wir veröffentlichen diese dann kostenfrei auf der IKOM Bau am 21./22. Januar 2019 in München und in unserer Online-Stellenbörse. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns, Sie bei unseren Veranstaltungen und Fortbildungen zu begrüßen.
Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau und Ingenieurakademie Bayern
Die IKOM Bau, das Karriereforum für Studierende
der Fachrichtungen Bau- und Umweltingenieurwesen, Vermessungswesen sowie
Architektur, findet am 21. und 22. Januar an der Technischen
Universität München statt. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist als
langjähriger Partner der IKOM wieder mit einem eigenen Stand vertreten. Haben Sie Stellen zu besetzen? Dann schicken Sie uns bis zum 17. Januar, 12 Uhr Ihre Stellenangebote zur kostenfreien Veröffentlichung an unserem Stand. Mehr Infos
| „Auf ein gutes Neues“, hieß es landauf, landab in der Silvesternacht.
Doch was bringt 2019 für die Ingenieure im Bauwesen? So steht die finale
Entscheidung zur HOAI an, die Europawahlen und auch die Digitalisierung
und Vergabe werden wichtige Themen sein. Der Vorstand der Bayerischen
Ingenieurekammer-Bau wagt eine Prognose. Mehr Infos
|
| Die Europäische Kommission hat 2015 ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zur
HOAI eingeleitet. Mit der mündlichen Verhandlung am 7. November wurde
das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eröffnet.
Darum geht es um die Frage, ob die HOAI bleibt oder nicht. Mehr Infos
|
| Der Winter hat Einzug gehalten in Deutschland,
gerade im Süden kam und kommt es zu starken Schneefällen. Doch wie viel
Schnee hält ein Hausdach aus? Prof. Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident
der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, gibt Tipps, worauf man achten muss
und wie man Schwachstellen frühzeitig erkennt. Mehr Infos
|
| "Digitalisierung und Disruption: Wandel gestalten" ist das Thema des 27. Bayerischen Ingenieuretages am 18. Januar auf der Messe BAU in München. Mit dem Innovations- und Digitalisierungsexperten Dietmar Dahmen und dem Bayerischen Bau- und Verkehrsminister Dr. Hans Reichhart gibt es wieder hochkarätige Referenten. Außerdem verleihen wir den Ingenieurpreis 2019. Der Ingenieuretag ist ausgebucht, eine Anmeldung leider nicht mehr möglich. www.bayerischer-ingenieuretag.de |
| Am 18. Dezember 2018 wurde Prof. Dipl.-Ing. Dr.
e. h. Karl Kling 90 Jahre alt. Karl Kling wurde bei der ersten Sitzung
der I. Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau am 27.
November 1991 zum Präsidenten gewählt und war damit der erste gewählte
Präsident der Kammer. Der Vorstand der Kammer gratuliert Karl Kling
herzlich zum 90. Geburtstag. Mehr Infos |
| Der Bund
Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) lobt zum 20. Mal den
Förderpreis für Studierende aus. Prämiert werden Studienarbeiten, die
für die Entwicklung des Bauens unserer Zeit beispielhafte, nachhaltige
Lösungen zeigen. Zugelassen sind Arbeiten aus folgenden Themenbereichen: Gebäude, Ingenieurbauwerke, Konstruktionen sowie
Städtebauliche Planungen. Mehr Infos |
| Bei der zweitägigen Messe Building Green am 27./28. November 2019 in München präsentieren sich Ingenieurbüros, Architekten und Unternehmen, die sich im Bereich der Nachhaltigkeit am Bau einsetzen. An dem breit aufgestellten Vortragsprogramm beteiligt sich auch die Kammer als Kooperationspartner. Für Kammermitglieder gibt es bis 8. März 10 Prozent Rabatt bei der Standbuchung. Mehr Infos |
| Immer häufiger soll man als Planer oder Architekt bereits bei kleinen Bauvorhaben eine umfassende Gebäudeautomation verwirklichen - ein Real Smart Home schaffen. Mit einem Überblick relevanter Systeme, Techniken und Schnittstellen ibt Ihnen der Workshop das nötige Rüstzeug an die Hand. Workshop in Nürnberg am 21.02.2019 Workshop in München am 26.03.2019 |
| Anhand von Nachtragsbeispielen aus rechtlicher, baupraktischer und kalkulatorischer Sicht vermittelt das Praxisseminar, wie Nachträge in Zukunft aufzustellen und zu prüfen sind, wie man mit der 30-Tage-Frist umgeht und was tatsächlich erforderliche Kosten mit angemessenen Zuschlägen darstellen.Auch wird geklärt, wie Auftraggeber und Auftragnehmer in Zukunft diese Aufgaben im Nachtragsmanagement bewältigen können. Mehr Infos
|
| Sie suchen neue Mitarbeiter, Werkstudenten oder Praktikanten? Dann besuchen Sie unseren Netzwerk-Abend an der Hochschule Coburg. Damit unterstützen wir Ingenieurbüros und öffentliche
Verwaltung bei der Besetzung offener Stellen und Studierende bei der
Suche nach Jobs - als junge Ingenieurinnen und
Ingenieure, Werkstudenten oder Praktikanten. Mehr Infos |
| Viele Büros kennen die Probleme: Wie finden wir
neue Mitarbeiter? Wie präsentieren wir
uns auch Nachwuchsingenieuren attraktiv? In Zeiten des Fachkräftemangels
müssen Arbeitgeber ihr Büro und ihre Angebote so organisieren, dass sie
gute Mitarbeiter langfristig halten. Welche Chancen und Möglichkeiten
sich hier bieten, darüber informieren wir am 25. Februar. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Mehr Infos
|
Vortragscampus iforum BAU von bauforumstahl Forum Ingenieurbau der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau am 16.01.2019 14.-19. Januar 2019 - Messe BAU 2019 - München Fassade 4.0 Kooperationsveranstaltung mit RKW Kompetenzzentrum 18. Januar 2019 - Messe BAU 2019 - München
Kommunen - Die verkannten Zukunftsgestalter Tagung u.a. mit Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken 01./02. Februar 2019 - Tutzing
4. Münchner BIM-Kongress Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist Kooperationspartner 19. Februar 2019 - München Münchner Verkehrslärmschutztage Kooperationsveranstaltung mit DVLV, VDEI, VSVI, HS München 21.-22. Februar 2019 - Hochschule München
Tagung Fassade 19 - Institut für Bau und Immobilie - HS Augsburg Kooperationsveranstaltung - Ermäßigte Gebühren für Mitglieder 21. Februar 2019 - Augsburg Tagung Holzbau 18 - Institut für Bau und Immobilie - HS Augsburg Kooperationsveranstaltung - Ermäßigte Gebühren für Mitglieder 22. Februar 2019 - Augsburg
- Eine AGB-Klausel, wonach Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, insbesondere Folgeschäden, ausgeschlossen seien, sofern dem Auftragnehmer nicht grobes Verschulden zur Last falle, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam, weil sie die Haftung für eine vertragswesentliche Pflicht einschränkt (OLG Celle, Urteil v. 28.10.2015, 14 U 25/15 – IBR 2018, 631).
- Haben die Parteien keine Regelung des Leistungsumfangs vorgenommen, ist lediglich der Gesamterfolg vereinbart. Ob Teilerfolge geschuldet sind, ist durch Auslegung zu ermitteln. Danach sind diejenigen Arbeitsschritte als Teilerfolge geschuldet, die es dem Auftraggeber ermöglichen zu überprüfen, ob der Architekt den geschuldeten Erfolg bewirkt hat, die ihn in die Lage versetzen Gewährleistungsansprüche gegen Bauunternehmer durchzusetzen und die erforderlich sind, Maßnahmen zur Unterhaltung des Gebäudes zu planen (KG Berlin, Urteil v. 01.12.2017, 21 U 19/12 – IBR 2018, 686).
- Von einer Anscheinsvollmacht des Architekten ist unter anderem dann auszugehen, wenn der Bauherr dem Architekten allein die Vertragsverhandlungen mit dem Bauunternehmer überlässt (OLG Köln, Urteil v. 20.12.2017, 11 U 112/15).
- Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob dieses bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre. Eine Haftung des Unternehmers wegen eines Organisationsverschuldens kommt nur dann in Betracht, wenn der Mangel bei richtiger Organisation erkannt worden wäre. Hiervon kann nicht ohne weiteres bei Planungsfehlern oder unzutreffenden technischen Einschätzungen ausgegangen werden, die auch dann nicht aufgedeckt worden wären, wenn eine ordnungsgemäße Organisation der Überwachung durch den Werkunternehmer eingerichtet worden wäre (OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.05.2018, 21 U 63/17 – IBR 2018, 620).
|
|
|