| Sehr geehrte Damen und Herren, heute erfahren Sie in unserem Newsletter, welche drei bayerischen Ingenieurbüros den Ingenieurpreis 2019 gewonnen haben. Verliehen wurde der Preis beim 27. Ingenieuretag, am 18. Januar durch Bauminister Dr. Hans Reichhart und Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken.
Junge Füchse und alte Hasen zusammen zu bringen, darum geht es bei unserem MeetUp Netzwerk junge Ingenieure am 21. Februar in München.
Und bei unserer Veranstaltung recruitNG 4.0 am 25. Februar in München erfahren Sie, wie Sie auch in Zeiten des Ingenieurmangels die besten Mitarbeiter für Ihr Büro finden und halten.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns, Sie bei unseren Veranstaltungen und Fortbildungen zu begrüßen.
Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau und Ingenieurakademie Bayern
Für ihre herausragenden, kreativen und innovativen Ingenieurleistungen hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau am Freitag, den 18. Januar 2019 drei bayerische Ingenieurbüros mit dem Ingenieurpreis 2019 ausgezeichnet. Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken und der bayerische Bauminister Dr. Hans Reichhart überreichten die Auszeichnung beim 27. Bayerischen Ingenieuretag an die Max Bögl Stiftung, die Konstruktionsgruppe Bauen AG und die MAWO.tech GmbH. www.bayerischer-ingenieurpreis.de
| Der 27. Bayerische Ingenieuretag stand unter dem Motto "Digitalisierung und Disruption: Wandel gestalten". Mit Vorträgen von Bauminister Dr. Hans Reichhart und Digitalisierungsexperte Dietmar Dahmen sowie der Verleihung des Ingenieurpreises 2019 bot der größte Branchentreff des bayerischen Bauwesens den über 900 Gästen wieder ein spannendes Programm. www.bayerischer-ingenieuretag.de
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| Um den Mangel an Wohnraum zu beheben, sind neue Strategien und Maßnahmen notwendig. Wie Nachverdichtung zukunftsorientiert umgesetzt werden kann, um Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig Flächenfraß zu vermeiden, darum geht es in dem Artikel von Kammervorstand Klaus-Jürgen Edelhäuser. Mehr Infos
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| Um das hochaktuelle Thema Mitarbeitergewinnung geht es bei unserer Veranstaltung am 25. Februar. Ein
Managementberater gibt Tipps zu neuen Formen der Mitarbeitersuche. Berufseinsteiger
erläutern, was sie von potenziellen Arbeitgebern erwarten und nach welchen
Maßstäben sie suchen und auswählen. Arbeitgeber berichten,
wie sie ihr Büro aufgestellt haben, um neue Mitarbeiter zu gewinnen und
zu halten. Eintritt frei! Mehr Infos
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| Im Rahmen der traditionellen "Seitblick" Ausstellung stellt die
Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit Michael Lukas wieder einen
außergewöhnlichen Künstler vor. Die Werke unter dem Titel "Kompass"
können vom 18. Januar bis zum 16. April 2019 in der Geschäftsstelle der
Kammer besichtigt werden. Der Eintritt ist frei. Mehr Infos
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| Die Tagung der Akademie für Politische Bildung verdeutlicht die zentrale
Rolle der Kommunen und auch der Kommunalpolitik für die
Zukunftsgestaltung. Prof Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident der
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, spricht darüber, wie wichtig urbane
Räume sind, wenn es darum geht, den sozialen Zusammenhalt baulich zu
gestalten. Mehr Infos |
| In diesem Workshop bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Kreise von
Projektleitern Erfahrungen auszutauschen, Ideen zu Handlungsoptionen in
eigenen Praxisfällen zu erhalten, in Fallstudien den Umgang mit
schwierigen Situationen zu üben, Lösungsansätze und Empfehlungen zu
typischen Problemsituationen zu erhalten. Mehr Infos
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| Junge Füchse und alte Hasen zusammen zu bringen, darum geht es bei unserem Netzwerk junge Ingenieure. Beim MeetUp am 21. Februar erfahrt ihr, wie Vorstandsmitglied Dr. Markus Hennecke seine Zeit als Student und Berufseinsteiger erlebt hat und was es mit dem digitalen Zwillings der geplanten Lüftungsanlagen im Terminal
2 des Münchner Flughafens auf
sich hat. Eintritt frei! www.junge-ingenieure.de
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| Mit der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau stehen Kammermitgliedern verschiedene Vorsorgemöglichkeiten offen, u.a. anderem eine berufsständische Altersversorgung und eine Daseinsvorsorge für Berufsanfänger. Informieren Sie sich über die Vorteile der Mitgliedschaft und Ingenieurversorgung. Eintritt frei! Mehr Infos |
4. Münchner BIM-Kongress Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist Kooperationspartner 19.02.2019 - München Münchner Verkehrslärmschutztage Kooperationsveranstaltung mit DVLV, VDEI, VSVI, HS München 21.-22.02.2019 - Hochschule München
Tagung Fassade 19 - Institut für Bau und Immobilie - HS Augsburg Kooperationsveranstaltung - Ermäßigte Gebühren für Mitglieder 21.02.2019 - Augsburg Tagung Holzbau 18 - Institut für Bau und Immobilie - HS Augsburg Kooperationsveranstaltung - Ermäßigte Gebühren für Mitglieder 22.02.2019 - Augsburg 19. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung Kooperationsveranstaltung mit DCI, DIAA, Bauzentrum und BDK 22.03.2019 - München Infoabend: Ingenieure ohne Grenzen Mit Projektvorstellung "Ein Gesundheitszentrum für Uganda" - Eintritt frei! 28.03.2019 - München Building Green Munich 10 Prozent Rabatt bei Standbuchung bis 8. März 2019 27.-28.11.2019 - München
| In der ersten Märzwoche versendet die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Beitragsbescheide an ihre Mitglieder. Die Bescheide werden ausnahmslos postalisch versandt. Sollten Sie eine E-Mail erhalten, die vorgibt, einen Bescheid der Kammer zu enthalten, so öffnen Sie diese bitte nicht. Solche E-Mails stammen nicht von der Kammer und können Viren und Schadsoftware enthalten. Mehr Infos |
- Ein Angebot, das spekulativ so ausgestaltet ist, dass dem Auftraggeber bei Eintritt bestimmter, zumindest nicht gänzlich fernliegender Umstände erhebliche Übervorteilungen drohen, ist nicht zuschlagsfähig. Vielmehr verletzt der betreffende Bieter seine Pflichten aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn er für eine Position einen Preis ansetzt, der so überhöhte Nachforderungen nach sich ziehen kann, dass aus Sicht eines verständigen Teilnehmers am Vergabeverfahren das Ziel verfehlt wird, im Wettbewerb das günstigste Angebot hervorzubringen, und dem zu einem verantwortungsvollen Einsatz der Haushaltsmittel verpflichteten Auftraggeber nicht mehr zugemutet werden kann, sich auf ein derartiges Angebot einzulassen (BGH, Urteil v. 19.06.2018, X ZR 100/16 – NZBau 2018, 776).
- Kommen nach einer Auslegung der Vergabeunterlagen mehrere Verständnismöglichkeiten in Betracht oder können Unklarheiten oder Widersprüche nicht aufgelöst werden, geht dies zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.03.2018, Verg 52/17 – VergabeR 2018, 698).
- Da es sich bei einem mündlich abgeschlossenen Architektenvertrag um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft handelt, sind für die Bestimmung dessen Zustandekommens die allgemeinen rechtsgeschäftlichen Auslegungskriterien unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, die bei der Ermittlung eines gemeinsamen übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Willens von Bedeutung sind, heranzuziehen. Hierbei können die Beteiligten ihren auf Abschluss eines Architektenvertrages gerichteten Willen ausdrücklich oder auch konkludent zum Ausdruck bringen. Die Vorschriften der HOAI sind als reines Preisrecht insoweit nicht behelflich. Indizien, die auf einen Rechtsbindungswillen schließen lassen, sind insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit, das erkennbare Interesse des Begünstigten und die nicht ihm, wohl aber dem Leistenden erkennbare Gefahr, in die er durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann (OLG Düsseldorf, Urteil v. 05.06.2018, 21 U 108/17 – BauR 2018, 2044).
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